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Öffentliche Erklärung des Erzbischofs von Vaduz betreffend die Motion zur Einführung der “Ehe für alle”

Wie von den liechtensteinischen Medien berichtet wurde, werden am 21. September 2022 15 Abgeordnete eine Motion zur Einführung der “Ehe für alle” einreichen. Dies veranlasst mich, erneut in Erinnerung zu rufen, dass seitens des Erzbistums Vaduz schon am 6. Juli 2010 in einer Stellungnahme zum “Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare” deutlich gemacht wurde, dass für die katholische Kirche eine solche rechtliche Institutionalisierung unannehmbar ist – sowohl aus echten Vernunftsgründen wie auch aufgrund ihrer in der göttlichen Offenbarung gründenden Glaubenslehre. In diesem Zusammenhang wurden sowohl der Regierung als auch dem Fürstenhaus und den Abgeordneten des Landtages die von der römischen Glaubenskongregation vorgelegten und von Papst Johannes Paul II. am 28. März 2003 approbierten sowie am 3. Juni 2003 publizierten “Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen” (www.dbk-shop.de/media/files_public/aa209cbdd3e3702f2faaf3e17ab6440f/DBK_2162.pdf) zugänglich gemacht. Dort heisst es ausdrücklich: “Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äussern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung. Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.” Ich halte es für meine heilige Pflicht, die Haltung der katholischen Kirche im Hinblick auf die angestrebte Einführung der “Ehe für alle” neuerlich hervorzuheben. Dies ist auch unseren Gläubigen und allen Menschen guten Willens geschuldet.

Vaduz, 15. September 2022

✠ Wolfgang Haas
    Erzbischof von Vaduz