Mitteilungen

Papst Franziskus ist tot

Papst Franziskus ist tot. Er starb am Ostermontag um 7.35 Uhr im Alter von 88 Jahren im Vatikan wie der Kämmerer ("Camerlengo") der katholischen Kirche, Kardinal Kevin Farrell, mitteilte.

Papst Franziskus leitete die Weltkirche mit ihren rund 1,4 Milliarden Katholiken zwölf Jahre lang. Der aus Argentinien stammende frühere Erzbischof von Buenos Aires war seit März 2013 der erste Lateinamerikaner im Papstamt. In 2.000 Jahren Kirchengeschichte war er der erste Papst, der sich Franziskus nannte und auch der erste Jesuit auf dem Stuhl Petri.

In der Zeit der Sedisvakanz liegt die Leitung der Kirche beim Kardinalskollegium, das derzeit 252 Mitglieder zählt. Von ihnen können jedoch nur 135 an der Wahl des nächsten Papstes teilnehmen, da sie ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Am Montag, 5. Mai 2025, feiert der Apostolische Administrator Benno Elbs um 18 Uhr in der Kathedrale St. Florin in Vaduz das Requiem für Papst Franziskus. Alle Gläubigen sind zur Mitfeier und zum Gebet für den verstorbenen Heiligen Vater sehr herzlich eingeladen.

 

Hirtenwort des Apostolischen Administrators Benno Elbs zum Beginn der Österlichen Busszeit 2025

Liebe Schwestern und Brüder!

Eine Christusdarstellung ist mir seit vielen Jahren besonders lieb geworden. Es ist „der lächelnde Christus“ (Cristo de la Sonrisa), eine aus dem 13. Jahrhundert stammende Darstellung des Gekreuzigten. Sie befindet sich in einer Kapelle der Burg Javier im Nordosten Spaniens, in der der hl. Franz Xaver aufgewachsen ist. Der Überlieferung zufolge soll er schon als Kind vor diesem Kreuz gebetet haben. Das Besondere ist, dass dieser Gekreuzigte nicht als Haupt voll Blut und Wunden mit schmerzverzerrtem, von der Qual der Kreuzigung entstelltem Gesicht dargestellt ist, sondern mit einem sanften, erlösten Lächeln. Wenn die Zeiten schwierig waren, habe ich schon oft diesen lächelnden Christus betrachtet. In solchen Situationen hat mir der freundliche Blick Jesu, der Leid und Tod standhält, Kraft und Mut gegeben für den nächsten Schritt.

Halt in unsicherer Zeit
Ich weiss, dass viele Menschen in unseren Tagen diesen lächelnden Blick Jesu brauchen. Es ist nicht lange her, da dachte man an eine bessere Welt, wenn man von der Zukunft sprach. Heute sind die Zeiten andere. Der Friede ist brüchig geworden, das Vertrauen in die Demokratie bröckelt, die Bedrohungen durch die Klimaveränderungen nehmen von Jahr zu Jahr zu. Aggression und Angst vergiften das gesellschaftliche Miteinander. Manche sprechen mit den Worten des Prager Theologen Tomáš Halík von einer „taumelnden Welt“ – von einer Welt, die auf unsicheren Beinen steht, ins Wanken gerät und zu fallen droht. Was gibt Halt? Wo finde ich Sinn und Orientierung für mein Leben? Als Christ und Seelsorger beschäftigen auch mich diese Fragen und ich suche nach Antworten aus dem Glauben. Mit grosser Überzeugung kann ich sagen, dass der wichtigste Anker in meinem Leben die christliche Hoffnung ist. Mit dem Motto „Pilger der Hoffnung“ steht sie im Zentrum des Heiligen Jahres. Ich möchte anregen, die heurige Fastenzeit als eine Hoffnungszeit zu sehen: als eine Zeit, in der wir das Licht der Hoffnung neu entzünden und weitertragen.

Lebensvertrauen
Der Benediktiner David Steindl-Rast spricht davon, dass Hoffnung auf zwei Haltungen gründet: auf Vertrauen ins Leben und Vertrauen auf Gott. Ohne Lebensvertrauen, so schreibt er, können wir nicht leben. Denn Augenblick für Augenblick vertrauen wir wie selbstverständlich darauf, dass das Leben einfach „funktioniert“: Wir atmen, ohne dass wir daran denken. Das Blut zirkuliert in unserem Körper ohne unser Zutun. Wir schlafen ein und können darauf vertrauen, dass unser Herz auch in der Nacht weiterschlägt. Diese vertrauensvolle Grundhaltung ist auch für unsere Lebensgeschichte wichtig. Wie oft haben wir schon erfahren, dass sich in der grössten Ausweglosigkeit mit einem Mal ein Weg auftut? Wie oft hat sich ein Ende als neuer Anfang erwiesen? Wie oft hatten wir schon davor Angst, Verantwortung zu übernehmen oder eine schwierige Entscheidung zu treffen, und es ist letztendlich gut gegangen? Hoffnung ist also auf Lebensvertrauen gegründet – auf ein Vertrauen, das uns darin bestärkt, auch das Unvorhersehbare mit Zuversicht erwarten und gestalten zu können.

Gottvertrauen
Ein besonderes Kennzeichen christlicher Hoffnung zeigt sich in der Hinwendung zu jenem Gott, der sogar Tote zum Leben erwecken kann. Hier wird das Lebensvertrauen zum Gottvertrauen. Wenn ich die christliche Hoffnung nicht mit vielen Worten, sondern mit einem Bild beschreiben müsste, dann würde ich den am Kreuz lächelnden Christus wählen. Denn ein Christus, der im Angesicht seines Todes lächelt, ist für mich das stärkste Bild der Hoffnung überhaupt. Dieser Christus lächelt die Probleme nicht weg, schon gar nicht macht er sie lächerlich. Es ist auch kein schallendes Lachen, wie ein Sieger über einen Verlierer lacht. Vielmehr drücken sich in Jesu Lächeln die tröstende Erfahrung und die zuversichtliche Gewissheit aus, dass mitten in den Problemen des Lebens jemand da ist, der rettet und heilt. Zum Christsein gehört ein dankbares, erlöstes Lächeln. Dieses Lächeln wurzelt in der Auferstehung Jesu Christi und wird in der Ostererfahrung unzähliger Christinnen und Christen konkret. Sie haben erfahren, dass Versöhnung Wunder wirkt, Glaube Zukunft verheisst und Mitgefühl und Nächstenliebe andere Menschen aufblühen lassen.

Solidarität mit den Armen und Bedürftigen ist ein wesentlicher Aspekt des christlichen Fastens. Darum möchte ich abschliessend auf das Fastenopfer 2025 hinweisen, bei dem Sie auch in diesem Jahr ausgewählte Projekte unterstützen können. Schon jetzt sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott für Ihre Spende.

Liebe Schwestern und Brüder!
Für die heurige Fastenzeit wünsche ich Ihnen, dass das Hoffnungsbild des am Kreuz lächelnden Christus auch uns alle berühre. Es kann uns den Weg weisen von der Angst zum Glauben, von der Hoffnungslosigkeit zu Lebens- und Gottvertrauen. Gott stärke uns in der Zuversicht, dass auch in schweren Momenten des Lebens – in Trauer und Krankheit, Unsicherheit und Enttäuschung – die Verheissung des Auferstandenen erfahrbar wird: Ich bin mit dir, wohin dich dein Weg auch führen mag.

Von Herzen wünsche ich Ihnen eine gesegnete und hoffnungsreiche Fastenzeit.


+Benno Elbs
Apostolischer Administrator


Es wird gebeten, dieses Hirtenwort in den Gottesdiensten des 1. Fastensonntags zu verlesen. Vielen Dank!

Hirtenwort des Apostolischen Administrators Bischof Benno Elbs im Advent 2024

Liebe Schwestern und Brüder!

 

Vor uns liegt ein Heiliges Jahr, das nach alter Tradition alle 25 Jahre ausgerufen wird. Es steht unter dem Leitwort: „Pilger der Hoffnung“. Damit spricht Papst Franziskus zwei wichtige Themen an. Zunächst unterstreicht er die grosse Kraft der christlichen Hoffnung. Sie ist das Schönste, das wir als getaufte Christinnen und Christen anderen Menschen schenken können. Sie weitet den Blick und hilft uns, auch die grössten Lasten des Lebens zu tragen: am Kranken- oder Sterbebett, in Trauer und Verzweiflung und in all den schwierigen Momenten, in denen wir nicht mehr weiterwissen. Denn hoffen heisst, für die Zukunft offen zu sein und auf das gute Wirken Gottes in unserem Leben zu vertrauen.

 

Das Motto „Pilger der Hoffnung“ weist zweitens auch darauf hin, dass das Pilgern ein wesentliches Element eines jeden Heiligen Jahres ist. Deshalb lädt Papst Franziskus zu Pilgerfahrten ein: zu den Heiligen Pforten in den grossen Pilgerkirchen in Rom und zu den Wallfahrtskirchen in den Diözesen. Im Erzbistum Vaduz wird im kommenden Heiligen Jahr insbesondere die Kathedrale St. Florin in Vaduz eine „Kirche der Hoffnung“ sein und für Pilgerinnen und Pilger offenstehen. Auch der Jubiläumsablass kann hier gewährt werden. Ganz herzlich lade ich Euch alle ein, Euch dieser weltweiten Pilgerfahrt der Hoffnung anzuschliessen und Euch durch Gebet, die Mitfeier der Gottesdienste und den Empfang des Busssakraments von Gott stärken zu lassen sowie durch tätige Nächstenliebe ein Zeichen des Glaubens und der Solidarität zu setzen. Offiziell beginnen werden wir das Heilige Jahr mit einem Gottesdienst am Sonntag, 29. Dezember 2024, in der Kathedrale St. Florin in Vaduz. Zu dieser Feier lade ich Euch alle herzlich ein.

 

„Fröhlich in der Hoffnung“ (Röm 12,12) Christus entgegengehen

„Pilger der Hoffnung“ – ich finde, das ist nicht nur ein ermutigendes Thema für das Heilige Jahr, sondern auch ein wertvoller Impuls für die vor uns liegende Adventzeit. Wir gehen dem Fest der Geburt des Herrn entgegen und machen uns auf den Weg hin zur Krippe. Auch die liturgischen Texte dieser Tage rufen auf, wachsam zu sein und aufzubrechen. Im Tagesgebet haben wir vorhin gebetet: „Hilf uns, dass wir auf dem Weg der Gerechtigkeit Christus entgegengehen und uns durch Taten der Liebe auf seine Ankunft vorbereiten.“ Im Advent stehen die Zeichen also nicht auf Ruhe und passives Warten, sondern auf Aufbruch, denn wir gehen Christus entgegen. Wenn wir nicht an ihm vorbeigehen wollen, macht es Sinn, in dieselbe Richtung zu gehen, aus der er kommt. Und das ist der Weg der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe. Er führt uns direkt zur Krippe – dorthin, wo die Liebe Gottes ein menschliches Gesicht erhält. Im Advent Christus entgegengehen, heisst: Durch Werke der Liebe und Taten der Hoffnung dem eigenen Weg eine neue Richtung geben.

 

Gott kommt uns als Kind entgegen

Noch auf einen anderen Aspekt möchte ich hinweisen. Alle unsere Anstrengungen sind gut und richtig, aber bei weitem ist es nicht alles. Wir können Christus nur entgegengehen, weil er zu uns unterwegs ist. Johannes vom Kreuz drückt es so aus: Wenn der Mensch Gott sucht, um wie viel mehr sucht Gott den Menschen![1]  In der Geburt Jesu macht sich Gott für uns in einem Kind erkennbar. Dieses Wunder der Menschwerdung Gottes ermutigt Jahr für Jahr von Neuem, mit Vertrauen und Hoffnung unseren Weg als Pilgerinnen und Pilger der Hoffnung weiterzugehen.

 

Ein hoffender Mensch ist immer auch ein liebender, der die Nöte und Sorgen anderer Menschen sieht und mit weitem Herzen hilft. So möchte ich jetzt schon auf die Weihnachtskollekte für die Kinderhilfe Bethlehem hinweisen und sage herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

 

Liebe Schwestern und Brüder!

Ganz herzlich wünsche ich Euch für die Adventzeit und das Heilige Jahr starke Momente des Glaubens und intensive Erfahrungen der Hoffnung. Gehen wir als Pilgerinnen und Pilger der Hoffnung Christus entgegen und vertrauen wir darauf, dass auch er immer schon auf uns zugeht, um uns nahe zu sein. Euch allen eine gesegnete Adventzeit! 

 

 

Dr. Benno Elbs

Apostolischer Administrator

des Erzbistums Vaduz

 

 

[1] Lebendige Liebesflamme 3,28. Das vollständige Zitat lautet: „Wenn die Menschenseele Gott sucht, so sucht sie ihr Geliebter noch viel dringlicher.“

Bitte um Vertagung des Gesetzesvorhabens zur Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes (RelGG) im Fürstentum Liechtenstein, Schreiben vom 3. April 2024

Sehr geehrter Herr Präsident des Liechtensteinischen Landtags,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!


Zuerst möchte ich mich ganz herzlich für Ihre grossen Bemühungen für die Religionsgemeinschaften in Liechtenstein bedanken. Besonders danke ich Ihnen für die vielen wertschätzenden und unterstützenden Gespräche, die ich mit vielen von Ihnen in den vergangenen Wochen und Monaten führen konnte.


Ich wende mich heute an Sie hinsichtlich Ihres Vorhabens, die Liechtensteinische Verfassung zu ändern und ein Religionsgemeinschaftengesetz zu schaffen. Es ist — und das ist mir wichtig zu betonen — aus der Sicht der Kirche ausser Streit zu stellen, dass auch andere Kirchen und Religionsgemeinschaften die Möglichkeit haben sollen, sich öffentlich-rechtlich zu organisieren und die diesbezüglich bestehende Ungleichheit beseitigt wird. Die Grundintention des RelGG wird daher ausdrücklich auch von uns begrüsst.


Ich habe eine Liechtensteinische Kanzlei gebeten, jene Aspekte der anstehenden Reform, die in besonderer Weise die Katholische Kirche betreffen, herauszuarbeiten und zusammenzufassen. Ich möchte Ihnen anhand nachfolgender Punkte in geraffter Form darlegen, worin seitens des Erzbistums die Bedenken in Bezug auf eine zum Teil massive Verschlechterung der bisherigen Position der Katholischen Kirche bestehen:

  • Art. 16 Abs. 1 der Landesverfassung wird dahingehend geändert, dass die bisherige Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre im Zusammenhang mit dem Erziehungs- und Unterrichtswesen ersatzlos gestrichen wird. Wir erblicken darin einen Wertungswiderspruch zu dem in Art. 37 LV postulierten Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit — gerade eine ersatzlose Streichung ist als politisches Signal des Gesetzgebers zu verstehen.
  • Art. 16 Abs. 4 der Landesverfassung sieht vor, dass der Religionsunterricht durch die kirchlichen Organe erteilt wird. Dies wird ersatzlos gestrichen. Eine zusätzliche Schlechterstellung ergibt sich aus dem Umstand, dass der konfessionelle Religionsunterricht in Zukunft kein Pflichtfach, sondern ein Alternativangebot sein soll, das neu nur wahlweise zur Verfügung gestellt werden soll. Es liegt im Interesse aller zukünftig staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts als Recht und nicht bloss als Kann-Bestimmung zu formulieren. Konsequenterweise sollte für alle anerkannten Religionsgemeinschaften beim konfessionellen Religionsunterricht das Opt-out-Prinzip anstelle des jetzt vorgesehenen Opt-in-Prinzips vorgesehen werden. Es versteht sich, dass im Verordnungswege eine zu erreichende Mindestschüleranzahl festgelegt werden kann.
  • Art. 38 der Landesverfassung sieht im Zusammenhang mit dem Kirchengut bisher das Einvernehmensprinzip mit den kirchlichen Behörden vor. Dieses Einvernehmensprinzip wird ersatzlos gestrichen. Ich gestatte mir den Hinweis, dass ein einseitiges Abgehen vom Einvernehmensprinzip verfassungsrechtlich problematisch ist. Ich erachte es auch als sehr kritisch, dass das in den letzten 20 Jahren seitens des Landes leider erfolglos gebliebene Bemühen, eine vermögensrechtliche Entflechtung zwischen Kirchengut und Gemeindevermögen zu erzielen, nun einseitig der Kirche auferlegt werden soll. Es darf bezweifelt werden, dass durch die angestrebten privatrechtlichen Vereinbarungen eine dauerhafte Lösung der damit verbundenen Fragen erreicht werden kann.
  • Die Finanzierung der Aufgaben des Erzbistums ist bereits jetzt nicht in dem vom CIC vorgesehenen Umfang möglich. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auf der Basis des Gesetzesentwurfes auch in Zukunft keine ausreichende Finanzierung gewährleistet sein wird, da mit dem vorgesehenen jährlichen Fixum weder die Versorgung des Klerus (soweit er sich nicht in einem Anstellungsverhältnis zu einer Gemeinde befindet) noch die Finanzierung eines Mindestmasses an Organisationsstruktur, die das Gehalt des Erzbischofs, des Generalvikars oder die Führung eines Sekretariates miteinschliesst, bestritten werden kann.

Diese kurze Zusammenschau macht deutlich, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um eine weitreichende Entscheidung handelt, die auch die Zukunft des Erzbistums und der Katholischen Kirche in Liechtenstein in nicht unerheblichem Masse betrifft. So möchte ich Sie dringend bitten, diese Frage auch mit dem neu zu ernennenden Erzbischof zu besprechen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in die Diskussion einzubringen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es so gelingen wird, eine für alle vom Re1GG betroffenen Seiten zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten. Aus diesem Grund ersuche ich Sie höflich, das Traktandum dieses Gesetzvorhabens zurückzustellen. So wie ich die Kultur hier in Liechtenstein dankbar erleben darf, geht es wohl auch in dieser Frage darum, mit jemandem — in diesem Fall mit der Katholischen Kirche als Institution und dem neuen Erzbischof als ihrem Vertreter — einen gemeinsamen Weg zu gehen und nicht gleichsam in Abwesenheit eine Entscheidung zu treffen, die ihn für viele Jahre binden wird.

Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis und bin natürlich sehr gerne für jedes Gespräch bereit. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit im Landtag und für die Menschen in Liechtenstein.


Mit freundlichen Grüssen


Dr. Benno Elbs
Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz
Vaduz, 3. April 2024


Ergeht zur Information an:
S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Regierungschef Dr. Daniel Risch
S.E. Dr. Martin Krebs, Apostolischer Nuntius

Bitte um Vertagung des Gesetzesvorhabens zur Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes im Fürstentum Liechtenstein, Schreiben vom 9. März 2024

Sehr geehrter Herr Präsident des Liechtensteinischen Landtags,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!


Zuerst möchte ich mich ganz herzlich für Ihre grossen Bemühungen für die Religionsgemeinschaften in Liechtenstein bedanken. Besonders danke ich Ihnen für die vielen wertschätzenden und unterstützenden Gespräche, die ich mit vielen von Ihnen in den vergangenen Wochen und Monaten führen konnte.


Ich wende mich heute an Sie hinsichtlich des Vorhabens, die Liechtensteinische Verfassung zu ändern und ein Religionsgemeinschaftengesetz zu schaffen. Es ist – und das ist mir wichtig zu betonen – aus Sicht der Kirche zu begrüßen, dass auch andere Kirchen und Religionsgemeinschaften die Möglichkeit haben sollen, sich öffentlich rechtlich zu organisieren und die diesbezüglich bestehende Ungleichheit beseitigt wird.


Zugleich ist das gegenständliche Gesetzesvorhaben auch für die Katholische Kirche mit massiven Veränderungen verbunden.


Da es sich bei dieser Gesetzesänderung um eine grosse Entscheidung handelt, die auch die Zukunft des Erzbistums und die Katholischen Kirche in Liechtenstein stark betrifft, halte ich es für sinnvoll, wenn auch dem zukünftigen Erzbischof die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, sich in die Diskussion aktiv einzubringen. Aus diesem Grund ersuche ich Sie höflich, das Traktandum dieses Gesetzesvorhabens bis zur Ernennung eines neuen Erzbischofs einstweilen zurückzustellen.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Kultur des Dialogs und des Miteinanders, die ich während meiner Zeit als Apostolischer Administrator bisher erfahren durfte. Darum hoffe ich auf Ihr Verständnis und bin natürlich sehr gerne für jedes Gespräch bereit. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit im Landtag und für die Menschen in Liechtenstein.


Mit freundlichen Grüssen


Dr. Benno Elbs
Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz
Vaduz, 9. März 2024

 


Ergeht zur Information an:
S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Regierungschef Dr. Daniel Risch